Waldkauf-/Verkauf
Sind Sie interessiert eine Waldparzelle zu erwerben oder haben sich entschieden, Ihre Waldparzelle zu verkaufen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihre Waldparzelle seriös nach den kantonalen Vorgaben einschätzen, damit Sie bei der Verkaufsverhandlung den Wert Ihrer Waldperzelle kennen. Falls Sie selber in Zukunft gerne Waldbesitzer/-in werden möchten, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Wir werden Sie informieren, wenn ein geeignetes Objekt zum Verkauf steht.
Es ist uns ein Anliegen, dass der Wald gepflegt wird und somit in einem guten Zustand ist, damit Sicherheit und Forstschutz gewährleistet sind.
Im Kanton Zürich liegt der Anteil von Wald im privaten Besitz von einer Gesamtwaldfläche von 50’375 Hektaren bei 49%.
Die meisten Rechte und Pflichten der Schweizer Waldeigentümer leiten sich vom nationalen und den jeweiligen kantonalen Waldgesetzen, sowie den dazugehörigen Waldverordnungen ab. Im Zivilgesetzbuch ist zudem das freie Betretungsrecht für jedermann festgeschrieben.
Die Eigentumsrechte des Schweizer Waldeigentums sind durch diverse gesetzliche Regelungen definiert und teilweise eingeschränkt (z.B. Rodungsverbot oder Anzeichnungspflicht). Ausserdem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer durch das in der Schweiz unbestrittene freie Betretungsrecht des Waldes verpflichtet, ihren Grund und Boden der Bevölkerung zu bestimmten Nutzungen zur Verfügung zu stellen.